Statuten des Stemm- & Ring-Clubs Atilla zu Weissenburg am Sand

I.
Zweck des Clubs ist die koerperliche Ausbildung sowie die gesellige Unterhaltung zu pflegen.

II.
Der Club besteht aus aktiven und passiven Mitgliedern, welche das 17. Lebensjahr erreicht haben, ferner aus Ehrenmitgliedern.

III.
Als Mitglied kann jeder unbescholtene Mann aufgenommen werden, derselbe hat sich an einigen Clubabenden persoenlich einzufinden. Vorschlagzeit dauert zwei Wochen. Besteht bis dorthin kein Hinderungsgrund, so findet die Aufnahme durch Ballotag statt. Bei Stimmengleichheit entscheidet der Vorstand.

IV.
Verpflichtet ist jedes Mitglied eine Gebühr von 1 Mark, sowie bei Empfangsnahme der Aufnahmskarte und des Vereinszeichens eine solche von 1.50 Mark zu entrichten. Der monatliche Beitrag betraegt 40 Pfennige.

V.
Alle Wochen finden 2 Clubabende statt, wozu jedes Mitglied pünktlich und zuverlässig zu erscheinen hat. Sollte jedoch ein Mitglied verhindert sein, so hat sich dasselbe schriftlich oder
mündlich zu entschuldigen. Clubabende sind Dienstag und Samstag, wozu die Uebungen auf Punkt 8 Uhr festgesetzt sind.

VI.
Die Aufnahme in den Stemm- und Ringklub Atilla wird als Ehrensache betrachtet und wird deshalb ein allenfallsiger Austritt in ehrsamer Weise beim I. Vorstand erfolgen. Demselben muß der Grund wahrheitsgemaeß mitgeteilt werden. Sollte um spaetere Wiederaufnahme nachgesucht werden, so hat sich das betreffende Mitglied den Regeln wie bei der ersten Aufnahme zu unterwerfen. Das austretende Mitglied ist verpflichtet den letzten Monatsbeitrag zu entrichten.

VII.
Alljaehrlich findet im Monat Juni eine Generalversammlung statt, an welcher saemmtliche Mitglieder teilnehmen sollen. Die Bekanntmachung einer solchen erfolgt durch den Vorstand. Nichtanwesende haben sich den Beschlüssen der Versammlung zu fügen.

VIII.
Der Vorstand hat den Club nach außen zu vertreten und hat die Aufrechterhaltung der Ordnung zu übernehmen, er führt bei allen Verhandlungen den Vorsitz und alle Mitglieder sind an seine Anordnungen gebunden.

IX.
Für etwaige Unfaelle im Stemmen, Ringen, Steinstoßen u.s.w. erklaert sich der Club für nicht haftbar.X.
Jedes Jahr findet ein Stiftungsfest, wenn moeglich ein Preis-Stemmen und Ringen statt, wobei jedes mitarbeitende Mitglied einen Ersatz von 1 Mark zu entrichtenaht.

XI.
Der Klub kann nicht aufgelöst werden, so lange noch mindestens fünf Mitglieder vorhanden sind. Bei Aufloesung bleibt das gesammte Vermoegen und Inventar Eigentum der letzten fünf Mitglieder.

Kraft Heil

Weissenburg am Sand den ersten November 1902

Die Vorstandschaft:
Friedrich Denk

Kassier: Mierlein

Schriftführer: Denk Wilhelm