Regeln

Richtlinien für Mannschaftskämpfe im Ringen

Quelle: Bayerischer Ringer Verband unter brv-ringen.de

Zur Gewährleistung einer einheitlichen Regelauslegung für alle den Ringkampfsport pflegenden

Vereinen des BRV sind die Richtlinien nur in Anlehnung an die hierüber bestehenden internationalen Bestimmungen und Regeländerungen gültig.

 

Die Kämpfe werden nach den Sonderbestimmungen für Mannschaftskämpfe des

Deutschen Ringer-Bundes (DRB) und dem amtlichen Fachorgan „Der Ringer“, in der jeweils gültigen Fassung durchgeführt.

 

Abweichungen und Ergänzungen werden in diesen Richtlinien besonders festgelegt.

 

  • 1 Mannschaftskämpfe:

 

Für Freundschafts- sowie Punktekämpfe auf nationaler Ebene gelten die nachstehend aufgeführten Sonderbestimmungen als Ergänzung zu den allgemeinen Wettkampfbestimmungen.

Für Mannschaftskämpfe auf internationaler Ebene gelten, sofern keine gesonderte Vereinbarung getroffen wurde, die internationalen Regeln für Ringen im griechisch-römischen und freien Stil.

 

  • 2 Art der Durchführung:

 

Mannschaftskämpfe können als Freundschaftskämpfe zwischen zwei oder mehreren Vereinen,

oder als Punktekämpfe ausgetragen werden.

In allen Fällen unterstehen sie der Genehmigungs- und Aufsichtspflicht der hierfür zuständigen Verbandsinstanzen (innerhalb einer Landesorganisation der LO, auf Bundesebene

oder international dem DRB).

 

  • 3 Mannschaftskämpfe im In und Ausland

 

  1. a)    Für Wettkämpfe mit ausländischen Mannschaften im In- und Ausland ist die Genehmigung des

         DRB notwendig. Die Genehmigung kann erteilt werden, wenn ein schriftlicher Antrag hierzu form- und fristgerecht eingereicht wird.

         Anträge sind mindestens drei Wochen vor dem Stattfinden der Veranstaltung über die zuständige LO und an den DRB einzureichen.

 

  1. b) Freundschaftskämpfe mit Mannschaften außerhalb der eigenen Landesorganisation

       bedürfen der Genehmigung der zuständigen Landesorganisation, in der die Veranstaltung stattfindet.

 

       Die Genehmigungen für Punkt a) und b) sind gebührenpflichtig (siehe Gebührenordnung 5-5.7.)

 

  • 4 Einverständniserklärung für Freundschaftskämpfe

 

         Ein Ringer darf nur für den Verein starten, für den die Starterlaubnis im Startausweis erteilt ist.

         Startet ein Ringer bei Freundschaftskämpfen für einen anderen Verein, so hat der Verein, für den

         der Start erfolgen soll, aus versicherungstechnischen Gründen die Pflicht, die schriftliche

         Einverständniserklärung des Stammvereins einzuholen, welche der Wiegeliste beizufügen ist.

         Sonst ist ein Start nicht möglich.

 

 

 

 

  • 5 Meldung:

 

  1. a) Vereine, die sich an den Punktekämpfen im Mannschaftsringen im Bereich des BRV beteiligen,

         haben ihre Teilnahme dem BRV bzw. der zuständigen Instanz, bis zu dem vom BRV (bzw. Bezirk)

         festgesetzten Meldetermin unter Verwendung und Vorlage des entsprechenden Formblattes

         schriftlich zu melden.

 

         Meldegebühren für Mannschaftskämpfe:

        Bayerische Oberliga                                                                 250,00 €

         Bayernliga, Landesliga, Bezirks- Franken- und Kreisliga        120,00 €

 

  1. b) Vereine, die sich an Einzelturnieren beteiligen wollen, müssen entsprechend den Ausschreibungen

       ihre Teilnehmer fristgerecht melden und die hierfür festgelegten Gebühren zu entrichten.

      

  1. c) Die Teilnehmer zu den Deutschen Einzelmeisterschaften sind, entsprechend den

       Ausschreibungen durch die Landesorganisation und die zuständigen Instanzen des DRB,

         Fristgerecht zu melden. Die festgelegten Meldegebühren sind zu entrichten.

 

  • 6 Teilnahmeberechtigung an den Punktekämpfen

 

Teilnahmeberechtigt an den Punktekämpfen sind die Mannschaften der Vereine, die Mitglieder des BRV sind, sich zur Teilnahme schriftlich gemeldet und die damit verbundenen

Verpflichtungen erfüllt haben.

 

Bayerische Ligen sind Amateurligen (keine Profiligen).

Berufsringer (im Sinne der EU-Richtlinien) sind in folgenden Bayerischen-Ligen nicht  startberechtigt:

Oberliga – Bayernliga – Landesliga-Nord/-Süd – Bezirksliga – Frankenliga – Kreisliga

 

  • 7 Genehmigung von Freundschaftskämpfen im Bereich des BRV:

 

Freundschaftskämpfe sind genehmigungs- und gebührenpflichtig

(Ziffer 5 – 5.7. der Gebührenordnung. des BRV vom 6.5.2006)

Genehmigungen sind formlos bei der zuständigen Instanz zu beantragen.

 

Zuständige Instanz ist:

  1. a) Für Kämpfe von Mannschaften der Bezirks- und Kreisliga, der Bezirk in dem

       der Kampf stattfindet.

       Ab Landesliga ist der BRV zuständig.

  1. b) Für Kämpfe mit Mannschaften aus dem Bereich anderer LO, ist der BRV zuständig.

 

Mit der schriftlichen Genehmigungserteilung ist der zuständige KR-Referent (Bezirk/Land) zu  verständigen und zur Einteilung eines KR aufgefordert. Einen Abdruck der Genehmigungserklärung erhält der zuständige BRV-Vizepräsident-Sport, bzw. der zuständige Ligenreferent.

Besonderen Wünschen des Veranstalters, bezüglich der Einteilung eines KR, sollte bei Freundschaftskämpfen in vertretbarem Maße Rechnung getragen werden.

Das Wettkampfprotokoll – die Wiegelisten – die Punktzettel und die Einverständniserklärung vom

Stammverein eines Gastringers sind an den zuständigen Ligenreferenten zu senden.

 

Freundschaftskämpfe zwischen Jugendmannschaften sind dann genehmigungs- und gebührenfrei,

wenn sie als Vorkämpfe zu danach stattfindenden Hauptkämpfen ausgetragen werden.

 

Der Veranstalter hat aber die Pflicht, die Kämpfe von einem lizenzierten KR oder Trainer/Jugendleiter  leiten zu lassen.

 

Soweit Jugend-Mannschaftskämpfe den Hauptgegenstand der Veranstaltung bilden, sind sie  genehmigungs- und gebührenpflichtig. Sie bedürfen der Einteilung eines KR durch die zuständige Instanz.

Zeitvereinbarungen bei Freundschaftskämpfen sind den Vereinen überlassen.

 

 

  • 8 Austragungstermine:

 

Die Kämpfe werden in der Regel samstags ausgetragen.

Wiegen: 19.00 Uhr (offizieller Kampfbeginn)
Einmarsch: 19.20 Uhr
Kampfbeginn: 19.30 Uhr (auf der Matte)

 

Für Werktagskämpfe (Montag bis Freitag) gilt:

Wiegen: 20.00 Uhr (offizieller Kampfbeginn)
Einmarsch: 20.20 Uhr
Kampfbeginn: 20.30 Uhr (auf der Matte)

 

Für Sonntagskämpfe gilt:

Wiegen: 10.00 Uhr oder 14.30 Uhr   (offizieller Kampfbeginn)
Einmarsch: 10. 20 Uhr                 14.50 Uhr
Kampfbeginn: 10.30 Uhr (Matte)                 15.00 Uhr  (auf der Matte)

 

Alle Vereine sind verpflichtet, die vom Bayerischen Ringer-Verband e.V. festgelegten und im

offiziellen Terminplan festgesetzten Veranstaltungstermine einzuhalten.

Sonderregelungen sind in der Terminliste vermerkt oder werden getrennt veröffentlicht.

Alle Kämpfe müssen zur festgesetzten Zeit auf der Matte beginnen. Vorstellungen – Ehrungen –

Verabschiedungen etc. müssen vorgezogen oder in der Pause durchgeführt werden.

Vorkämpfe, die als Verbandskämpfe in der Oberliga 2 Stunden / Landesliga 1 Std. und 45 Min.  pünktlich vor dem Hauptkampf begonnen wurden, können zu Ende geführt werden, auch wenn der Hauptkampf etwas später beginnt.

Der Name des Protokollführers, die Uhrzeit des Kampfbeginns / das Kampfende und die Dauer der Pause müssen auf dem Protokoll vermerkt werden.

 

Termin-, Zeitänderungen, Heimrechttausch und Wettkampfstätten -Verlegung

 

Einvernehmliche Terminänderungen zwischen zwei Vereinen sind spätestens bis 1. Mai

an den zuständigen Ligenreferenten zu melden.

Terminänderungen nach dem 1. Mai sind  gebührenpflichtig.

Eine Änderung des gesamten Terminplanes eines Vereines, ist nach der Fertigstellung der Terminlisten

nicht mehr möglich.

 

In der Bayerischen Oberliga, Bayernliga, Landesliga-Nord/-Süd, Bezirksligen (Frankenligen), Kreisligen, sowie der C-/D- Jugend

 

kann ein Termin nach Veröffentlichung der Terminliste nur mit der schriftlichen Zustimmung des

     zuständigen Referenten geändert werden.

 

Die Beantragung von Kampfverlegungen auf Sonntagvormittag – bzw. -Nachmittag und auf Werktage,

       Verlegung der Wettkampfstätte, der Kampfzeit oder Heimrechttausch sind mindestens 12 Tage vor

      dem angesetzten Kampftag und nur mit einer schriftlichen Zustimmung des Gegners und des

       zuständigen Ligen- bzw. Jugendreferenten möglich.

 

übernimmt der zuständige Ligen-Referent die Benachrichtigung des KRO.

 

die am letzten Wettkampftag angesetzten Mannschaftskämpfe müssen an diesem Tag einheitlich durchgeführt werden.

     Um eine mögliche Wettbewerbsverzerrung zu vermeiden und um die Chancengleichheit zu wahren,

     kann einer Kampfverlegung am letzten Wettkampftag nicht zugestimmt werden.

    Bezirke sind diesen Ordnungen der Termine, Terminänderungen, Wettkampfstättenverlegungen,

    und Heimrechttausch, soweit sie keine eigenen Ordnungen veröffentlicht haben, angeschlossen.

    Die Beantragungen gehen an die zuständigen Bezirksfunktionäre.

 

 

 

  • 9 Leistungsklassen:

 

Die Einteilung in Leistungsklassen wird von der zuständigen Instanz vorgenommen.

 

Sie bestehen aus:

 

Männer                                                         Jugend

                                                                                 

  1. Oberliga 1. Bezirks-Oberliga C-/D-Jugend
  2. Bayernliga 2. Bezirksligen C-/D-Jugend
  3. Landesliga-Nord/-Süd
  4. Bezirks- und Kreisligen

 

Die Leistungsklassen: Oberliga-, Bayernliga-, Landesliga-Nord/-Süd sind nach Möglichkeit mit je acht Mannschaften zu besetzen.

Den einzelnen Bezirks- und Kreisligen ist es selbst vorbehalten, mit wie viel Mannschaften eine Liga

besetzt wird.

Vereine, die sich in den vorangegangenen Punktekämpfen mit keiner Mannschaft beteiligt haben, müssen in der untersten Leistungsklasse beginnen.

 

Die erste und zweite Bundesliga sind als je eine Leistungsklasse anzusehen.

 

Jeder Verein kann in einer Leistungsklasse nur mit einer Mannschaft vertreten sein.

Ist ein Verein mit mehreren Mannschaften an den Punktekämpfen beteiligt, so sind für die Teilnahme in  den einzelnen Leistungsklassen durch die zuständigen Instanzen entsprechende Bestimmungen zu erlassen.

 

Vereine, die

  1. a)   ihre Mannschaft/en zurückziehen
  2. b)   freiwillig aus einer Leistungsklasse absteigen
  3. c)   ihre Mannschaft/en aus einer Leistungsklasse zurückziehen
  4. d)   oder sich den Aufstiegs- bzw. Relegationskämpfen entziehen

 

erhalten eine Anzeige nach den Bestimmungen der Rechts- und Strafordnung des BRV durch den

zuständigen Ligenreferenten oder Vizepräsidenten-Sport.

Die Mannschaft/en werden durch den zuständigen Ligenreferenten um drei Leistungsklassen

zurückgestuft. (SMK § 8 – Leistungsklassen)

 

Ein Aufstieg in die Leistungsklasse, aus der der Verein seine Mannschaft/en zurückgezogen hat,

ist daher frühestens nach drei Jahren möglich.

Bei der Zurückstufung eines Vereines, muss die zweite Mannschaft mindestens eine Klasse unter

der ersten Mannschaft ringen.

Für den Fall, dass Vereine – nachdem die Wettkampfsaison durch den BRV festgelegt ist und die

Terminlisten versandt sind, ihre Mannschaft/en zurückziehen, bleibt der Platz in der betreffenden

Liga frei, sofern nicht ein Verein freiwillig nachrückt.

Für den Fall, dass Vereine ihre Mannschaft/en während der laufenden Wettkampfsaison zurückziehen,

werden alle Ergebnisse, die gegen diese zurückgezogene Mannschaft erzielt wurden, in der Tabelle

in Abzug gebracht. Der Verein, der seine Mannschaft während der Punktekämpfe zurückzieht,

hat die Kosten, die den Gegnern entstanden sind, zu vergüten.

 

Sonderregelung für den Rückzug von Mannschaften aus der Bundesliga:

 

Bundesligamannschaften des BRV, die ihre Mannschaften aus der Bundesliga zurückziehen, werden bis zu drei Klassen und je nach den Belangen des BRV durch den Vizepräsidenten-Sport oder vom

Ligenreferenten zurückgestuft. (SMK § 8-Leistungsklassen)

Ein Aufstieg in die Bundesliga-Leistungsklasse, aus der der Verein seine Mannschaft/en zurückgezogen   hat, ist daher frühestens nach drei Jahren möglich.

 

 

Bei einer Zurückstufung von drei Leistungsklassen können nach der Reihenfolge der Platzierung mehrere Mannschaften aus der Bayernliga bzw. den Landesligen absteigen, jedoch nur soviel Mannschaften wie erforderlich.

Diese Abstiegsregelung gilt auch, nachdem die Wettkampfsaison durch den Verband festgelegt und die Planung des Verbandes und der Vereine abgeschlossen ist.

 

Ob Relegationskämpfe stattfinden müssen, entscheidet der Vizepräsident-Sport und der Ligen-Referent.

 

  • 10 Austragungsmodus:

 

Die Kämpfe werden in beiden Stilarten, d. h. 5 (4) Klassen im freien Stil und 5 (4) Klassen im

griech.-röm. Stil ausgetragen.

Siehe hierzu auch DRB-SMK-„§ 9 Austragungsmodus“.

 

Gewichtsklassen-Kampffolge:

 

Ober-, Bayern-, Landes-Ligen Vorkampf Rückkampf
     
1.           55 kg Freistil Gr.-röm.
2. 120 kg Gr.-röm. Freistil
3.           60 kg Gr.-röm. Freistil
4.           96 kg Freistil Gr.-röm.
5.           66 kg A Freistil Gr.-röm.
6.           84 kg B Gr.-röm. Freistil
7.           66 kg B Gr.-röm. Freistil
8.           84 kg A Freistil Gr.-röm.
9.           74 kg A Freistil Gr.-röm.
10.           74 kg B Gr.-röm. Freistil

 

Untere Leistungsklassen, welche mit 8 Gewichtsklassen ringen:
       
    Vorkampf Rückkampf
       
1.           55 kg Freistiel Gr.-röm.
2. 120 kg Gr.-röm. Freistiel
3.           60 kg Gr.-röm. Freistiel
4.           96 kg Freistiel Gr.-röm.
5.           66 kg Freistiel Gr.-röm.
6.           84 kg Gr.-röm. Freistiel
7.           74 kg A Gr.-röm. Freistiel
8.           74 kg B Freistiel Gr.röm.

 

Bezirks- und Kreisliga:

Es ist den Bezirken vorbehalten evtl. mit 8 Gewichtsklassen zu ringen.

Die Besetzung einer Mannschaft hat in den vorgeschriebenen Gewichtsklassen zu erfolgen.

Die Mannschaft besteht aus 8 Ringern, 7 Ringer müssen antreten, davon müssen 6 Ringer das

vorgeschriebene Körpergewicht haben.

Tritt eine Mannschaft mit weniger als 7 Ringer an, so ist der gesamte Mannschaftskampf mit X:0 verloren.

Trainer und Betreuer jeder Mannschaft sind auf der Wiegeliste zu benennen. Sie werden bei der Vorstellung der Mannschaften vom Hallensprecher ebenfalls vorgestellt.

 

Freier Eintritt bei Mannschaftskämpfen für Trainer, Betreuer, Masseur usw. der Gästemannschaft:

 

Mannschaften mit 10 Gewichtsklassen                    5 Personen

Mannschaften mit   8 Gewichtsklassen                    4 Personen

 

 

 

  • 11 Auf- und Abstiegsregelung:

 

Der Erste einer Leistungsklasse steigt in die nächst höhere Leistungsklasse auf.

Bei geteilten Ligen kämpfen jeweils die Meister im Vor- und Rückkampf um den Aufstieg.

Das Heimrecht wechselt zwischen den Gruppen.

Der Sieger ist verpflichtet in die nächst höhere Liga aufzusteigen.

Der Tabellenletzte einer Liga steigt direkt in die zuständige nächste Liga ab.

Ist in der Leistungsklasse aus der er absteigt, in der neuen Saison ein Platz frei, muss der letztplatzierte Verein dieser Liga nicht absteigen, wenn der Verein spätestens vier Tage nach dem letzten Kampftag

der jeweiligen Liga dem zuständigen Ligenreferenten schriftlich postalisch oder Fax mitgeteilt hat,

dass er in der jeweiligen Liga verbleiben will.                                                                                            

Er hat ein Vorrecht gegenüber dem Verlierer der Aufstiegskämpfe in der Liga zu verbleiben.        

Bleibt zu diesem Zeitpunkt eine Mitteilung aus, ist der betreffende Verein abgestiegen.

Weitere Auf- und Absteiger ergeben sich aufgrund der Zusammenstellung der einzelnen Leistungsklassen.

Die Mannschaften bis zum 2. Platz einer Liga sind verpflichtet, bei Bedarf an Aufstiegskämpfen bzw.

Relegationskämpfen teilzunehmen und aufzusteigen.

Vereine, die sich nach Abschluss der laufenden Wettkampfsaison den Aufstieg- bzw. Abstiegskämpfen

entziehen, werden gemäß „§ 9 Leistungsklassen“ (Vereine, die / Absatz d) zurückgestuft.

Bei Aufstiegs- und Relegationskämpfen sind die Gewichtsklassen mit so vielen Ringern bzw. Nichtdeutschen zu besetzen, wie sie in der angestrebten Liga vorgeschrieben sind.

Es sind nur die Ringer startberechtigt, die in ihrem Startausweis eine Lizenz- und Jahreskontrollmarke der laufenden Wettkampfsaison eingeklebt haben.

 

Bayernliga/Landesliga-Nord/-Süd:

 

Die Sieger der Landesligen-Nord und -Süd kämpfen in Vor- und Rückkampf um den Aufstieg zur Bayernliga.

 

09.12.2006                 Erster Landesliga-Nord          –           Erster Landesliga-Süd

 

16.12.2006                 Erster Landesliga-Süd           –           Erster Landesliga-Nord

 

Bezirksligen:

 

Die Sieger der Bezirksligen Oberbayern/Schwaben, Niederbayern/Oberpfalz/Inn/Chiem ringen im Vor- und Rückkampf um den Aufstieg in die Landesliga Süd.

 

09.12.2006                 Erster Bezirksliga                  –           Erster Bezirksliga      

                                    Oberbayern/Schwaben          –           Ndb./Opf.-Inn/Chiem

 

16.12.2006                 Erster Bezirksliga                  –           Erster Bezirksliga

                                    Ndb./Opf.-Inn/Chiem               –           Oberbayern/Schwaben

 

Die Sieger der Frankenliga Gruppe A und Gruppe B ringen im Vor- und Rückkampf um den Aufstieg in die Landesliga Nord.

 

09.12.2006                 Erster Frankenliga                 –           Erster Frankenliga

                                   Gruppe B                                –           Gruppe A

 

16.12.2006                 Erster Frankenliga                 –           Erster Frankenliga

                                   Gruppe A                                –           Gruppe B

 

Verbandsrunde für C/D Jugendmannschaften der Bezirks-Oberligen im BRV

Die Erstplatzierten aus jeder Bezirksoberliga ermitteln durch Losentscheid in Turnierform den Meister.

 

Start von Ringern der I. Mannschaft in der II. Mannschaft

 

  1. Startet ein Ringer in der II. Mannschaft und anschließend in der I. Mannschaft (oder umgekehrt),
    so wird der Kampf aus der II. Mannschaft als verloren mit 0 : 4 gewertet. Es gilt immer der Einsatz in der höheren Leistungsklasse. Der Ringer zählt jedoch in der Aufstellung zu beiden Mannschaften.
  2. Einen Wechsel von der I. Mannschaft in weitere unterklassige Mannschaften dürfen von Kampftag zu Kampftag nicht mehr als zwei Ringer vornehmen.
    Werden mehr als zwei Ringer eingesetzt, zählen diese nicht zur Mannschaft.

 

  1. Ist die I. Mannschaft kampffrei, dürfen in der II. bzw. III. Mannschaft nur Aktive eingesetzt werden, die am letzten – bei Saisonbeginn am nächsten – Kampftag nicht in
    der I. Mannschaft ringen/gerungen haben. Werden trotzdem Ringer aus der I. Mannschaft eingesetzt, zählen diese zwar zur Mannschaft, doch werden diese Kämpfe mit 4 : 0 für den Gegner gewertet. Eine Kampfverlegung vor oder zurück, gilt nicht als kampffrei.
  2. Vereine, die mit ihrer II. bzw. III. Mannschaft an Aufstiegskämpfen oder Relegationskämpfen teilnehmen, dürfen Aktive, die an einem der letzten zwei Kampftage in der I. bzw. II Mannschaft
    gerungen haben, nicht einsetzen.
    Werden trotzdem Ringer aus der I. bzw. II Mannschaft eingesetzt, zählen diese zwar zur Mannschaft, die Kämpfe werden jedoch mit 4:0 für den Gegner gewertet.
  3. Finden an einem Kampftag Kämpfe der I. Mannschaft und weiteren Mannschaften statt, sind die Vereine verpflichtet, dem Sportreferenten, der für die weiteren Mannschaften verantwortlich ist, ein Mannschaftsprotokoll der I. Mannschaft zuzusenden. (siehe Gebührenordnung)
  4. Als Wettkampftag gilt immer der letzte Kampf in der chronologischen Reihenfolge der Terminliste (Freitag – Sonntag). Ein Ringer kann an einem Wochenende (Freitag – Sonntag) nur einen gewerteten Kampf durchführen. Ausnahme, es werden vom BRV Kämpfe auf Wochentage verlegt, bzw. Doppelkampftage angesetzt. Bei einer Kampfverlegung wird das Wochenende (Datum) herangezogen, an dem der Kampf ursprünglich angesetzt war. (1. Mannschaft / bzw. 2. Mannschaft)
  5. Hat ein Verein mehrere Mannschaften im Sportbetrieb, so kann in einer Leistungsklasse immer nur  eine Mannschaft ringen. Steigt die I. Mannschaft in eine Liga ab, in der die
    Mannschaft ringt, so muss auch diese eine Klasse tiefer starten.
  6. Beginnen die Kämpfe der II. bzw. III. Mannschaft früher als die der I. Mannschaft, dürfen Ringer, die in der II. bzw. III. Mannschaft eingesetzt waren, an den beiden ersten Kampftagen nicht in der   I. Mannschaft ringen.
    Werden sie dennoch in der I. Mannschaft eingesetzt, zählen sie zwar zur Mannschaft, aber ihre Kämpfe werden mit 4 : 0 für den Gegner gewertet.

 

Startberechtigung von nichtdeutschen Ringern:

 

Oberliga:                                                                                                       1 Nichtdeutscher

Bayernliga                                                                                                     1 Nichtdeutscher

Landesligen                                                                                                  2 Nichtdeutsche

Bezirks- und Kreisligen eigene Regelung, jedoch höchstens                     4 Nichtdeutsche

alle Jugendligen                                                                                            unbeschränkt

 

Auf der Wiegeliste und im Wettkampfprotokoll sind folgende Abkürzungen zu verwenden:

 

N                     – Nichtdeutscher

J                      – Jugendlicher

JN                   – Jugendlicher Nichtdeutscher

ND                  – Nichtdeutscher, in Deutschland geboren (SD)

JND                – Jugendlicher Nichtdeutscher, in Deutschland geboren (SD)

 

 

Nichtdeutsche, werden im BRV als „Sportdeutsche“ anerkannt, wenn folgende Bedingungen erfüllt sind:

Der Sportler ist in Deutschland geboren oder er kann mindestens 10 Jahre ohne Unterbrechung seinen Lebensmittelpunkt – einschließlich Lebenshaltungskosten – in Deutschland nachweisen.

Der ununterbrochene Aufenthalt muss von einer Meldebehörde (bzw. zuständigen Stelle) bescheinigt werden.

„Sportdeutsche“. können ohne Einschränkung in den Mannschaften eingesetzt werden. Voraussetzung ist, dass diese Aktiven im Startausweis den Stempel „Sportdeutscher“ haben. Die Startausweise müssen an die BRV-Geschäftsstelle eingesandt werden.                                                           

Ist der Stempel nicht im Startausweis, gilt der betreffende Sportler als „Nichtdeutscher“.

 

EU-Angehörige und Angehörige von assoziierten Staaten,

werden in den Bayerischen Ligen wie Nichtdeutsche behandelt.

 

Besetzung der Mannschaften in der:

 

Bayerischen-Oberliga, Bayernliga und Landesligen-Nord -Süd

 

  1. Die Besetzung einer Mannschaft hat in den vorgeschriebenen Gewichtsklassen zu erfolgen.

 

    10 Gewichtsklassen: -55, -60, -66 A, -66 B, -74 A, -74 B, -84 A, -84 B, -96, -120 kg

 

    Tritt eine Mannschaft mit weniger Ringer an, so wird für jeden fehlenden Ringer eine  

    Ordnungsgebühr erhoben.(BRV-GebO/3.4.)

 

   Sofortige Kampfaufgabe: Gibt ein Ringer seinen Kampf ohne Kampfaufnahme auf,

    wird er behandelt als wäre die Gewichtsklasse unbesetzt.

    Er gilt als fehlender Ringer und zählt nicht zur Mannschaft.

    Der Kampf gilt als aufgenommen, wenn einer der beiden Ringer eine Wertung erzielt hat

    oder nach Ablauf einer Kampfminute.

 

  1. Eine Männermannschaft muss mit mindestens neun Ringern antreten, wovon acht das

    vorgeschriebene Körpergewicht haben müssen. Tritt eine Mannschaft mit weniger als neun

    Aktiven an, oder haben weniger als acht Ringer das vorgeschriebene Gewicht, so ist der

    gesamte Mannschaftskampf mit X : O verloren.

 

  1. In einer Männermannschaft können Jugendliche ab dem vollendeten 14. Lebensjahr eingesetzt

    werden.              

 

  1. In einer Männermannschaft darf ein Jugendlicher nur in der Klasse starten, die seinem

    Körpergewicht entspricht. Das Mindestkörpergewicht eines Jugendlichen muss 50,0 kg

    (mit Trikot) betragen. Er darf gegen einen schwereren nichtjugendlichen Gegner      

    keinen Freundschaftskampf bestreiten.

 

  1. Jeder Ringer kann bei Mannschaftskämpfen der Männer eine Gewichtsklasse aufrücken.

    Das gilt nicht für Jugendliche bis zum vollendeten 17. Lebensjahr.

    Bei Jugendringer die das 17. Lebensjahr vollendet haben und beim Mannschaftskampf eine

    Gewichtsklasse aufrücken, ist über das Alter des Jugendringers ein Protokollvermerk notwendig.

 

  1. Ein zu leichter Jugendlicher (auch nur eine Gewichtsklasse) sowie ein zu leichter

Männerringer (zwei Gewichtsklassen) oder ein zu schwerer Männerringer / Jugendlicher, der die nächst höhere Gewichtsklasse überschreitet, zählen nicht zur Mannschaft. Sie sind von der Aufstellung und im Protokoll zu streichen. Sie dürfen auch keinen Freundschaftskampf austragen.

 

  1. Ein Jugendlicher mit weniger als 50,0 kg oder ein Ringer mit mehr als 120,0 kg

    sind von der Wiegeliste zu streichen. Sie zählen nicht zur Mannschaft.

 

 

Wettkampfbestimmungen für Mannschaftskämpfe 2006

 

 

Punktewertung:

 

Abweichend von den „Internationalen“ Ringkampfregeln für Ringen,
wird die Punktewertung und Kampfzeit bei Mannschaftskämpfen wie folgt vorgenommen:

 

  1.   Schultersieg – kampfloser Sieg – Sieg durch Disqualifikation –

       Über – oder Untergewicht – Aufgabe – Überschreiten der Verletzungszeit                   4 : 0 Punkte

 

  1.   TÜPS:     Der Sieger gewinnt 3 Kampfrunden alle durch Abbruch – 4 : 0 Punkte

6 Punkte Vorsprung – 5`er-Wertung – zwei 3`er Wertungen –

der Verlierer gewinnt keine Runde

 

  1.   Punktsieg: Sieger gewinnt 3 Runden – Verlierer gewinnt keine Runde 3 : 0 Punkte

 

  1.   Punktsieg: Sieger gewinnt 3 Runden – Verlierer gewinnt 1 Runde 3 : 1 Punkte

 

  1. Punktsieg:   Sieger gewinnt 3 Runden – Verlierer gewinnt 2 Runden 3 : 2 Punkte

 

  1.   Disqualifikation beider Ringer 0 : 0 Punkte

 

 

Wettkampfzeit:

 

       Die Kampfzeit für die Wettkampfrunden der Männer beträgt maximal 5 x 2 Minuten

       zwischen den Wettkampfrunden je 30 Sekunden Kampfpause

 

       Die Verletzungszeit beträgt max. 2 Minuten je Ringer.

       „Simulierte Verletzungspausen“ werden mit 1 Punkt für den Gegner bestraft.

       Um eine einwandfreie Versorgung zu gewährleisten, läuft bei blutenden Wunden keine

       Verletzungszeit.

 

       Im Freistil beträgt die Kampfzeit einer Kampfrunde 2 Minuten.

       Eine Verlängerung findet nur im Freistiel statt und zwar je Runde bei Ablauf der Kampfzeit

       von 2 Minuten und einem Punktestand von 0:0.

      Es wird dann sofort der „Clinch mit Beinfassung“ angeordnet.

 

       Im gr. röm. Stil besteht eine Kampfrunde aus 1 Minute Standkampf

     und 2 x 30 Sekunden angeordneten Bodenkampf.

 

 

Siegkriterien zum Gewinn einer Kampfrunde sind:

 

  1.   Die höhere Punktzahl
  2.   Die Anzahl der wenigsten Verwarnungen
  3.   Die Anzahl der höchsten Wertungen
  4.   Bei Gleichheit entscheidet die Letzte Wertung

 

 

 

 

Im Freistil wird beim Punktestand von 0:0 nach einer Kampfrunde von 2 Minuten

    sofort der Clinch (Beinfassung) angeordnet.

–   der Clinch dauert max. 30 Sekunden

–   der Kampfrichter bestimmt am Ende der Kampfrunde nach den Kriterien der Passivität den

    aktiveren Ringer

–   der aktivere Ringer entscheidet, welches Bein „links oder rechts“ er fassen möchte

–   es darf nur in der Höhe der Kniekehle gefasst werden

–   der Kopf muss sich außen auf der Seite befinden, wo der Fuß gefasst wird

–   der passivere Ringer muss beide Hände auf die Schultern des Gegners legen

–   unmittelbar danach pfeift der Kampfrichter den Kampf an

–   sobald eine Wertung fällt, ist die Kampfrunde beendet

–   erzielt der aktivere Ringer innerhalb der 30 Sekunden keine Wertung, erhält sein Gegner 1 Punkt

–   der Sieger aus dem Clinch ist der Sieger der Runde

–   ein Schultersieg oder eine technische Überlegenheit kann nicht erzielt werden.

 

Im gr.röm. Stil wird der Kampf nach 1 Minute unterbrochen, um einen Bodenkampf

    (2×30 Sekunden) anzuordnen. Der zu diesem Zeitpunkt führende Ringer ist Obermann

–   hat keiner der beiden Ringer einen Punkt (-te) erzielt, bestimmt der Kampfrichter nach den

    Kriterien der Passivität, wer Unter- und wer Obermann ist

–   die Anordnung der Bodenlage erfolgt mit dem auflegen der Hände des Obermannes auf den

    Rücken des Gegners

–   es müssen beide Hände flach und parallel auf den Rücken des Gegners aufgelegt werden

–   kein verkehrter Ausheber

–   während der 30 Sekunden können beide Ringer alle möglichen Aktionen im Boden oder Stand

    ausführen

–   erzielt der Obermann innerhalb der 30 Sekunden keine Wertung, so erhält sein Gegner 1 Punkt

–   nach 30 Sekunden erfolgt ein Wechsel zwischen Ober- und Untermann

–   kann auch hier der Obermann keine Wertung erzielen, erhält sein Gegner nach Ablauf der

    30 Sekunden 1 Punkt

–   kommt ein oder beide Ringer im Bodenkampf mit oder ohne Wertung nach außen, wird der Kampf

    bis zum Ende der 30 Sekunden im Standkampf fortgesetzt

–   der Bodenkampf wir nur dann erneut angeordnet, wenn der Untermann ein Faul, Mattenflucht

    begeht oder bei einer blutenden Wunde (Ober- oder Untermann)

–   die Anordnung der Bodenlage entfällt, wenn ein Ringer sich am Ende der 1. Minute oder am

    Ende der ersten angeordneten Bodenlage bei 1,30 Minuten in der gefährlichen Lage befindet

–   die Kriterien für die vorzeitige Beendigung einer Runde bleiben weiterhin bestehen

    (6 Pkt. Differenz, 5`er Wertung oder 2 x 3`er Wertung)

–   eine Verlängerung findet nicht mehr statt, da spätestens nach Ablauf der 2 Minuten ein Sieger

    zum Gewinn der Kampfrunde ermittelt werden kann

 

Neuerungen bei der Punktvergabe auf der Matte:

–   wenn ein Ringer im Standkampf mit einem Fuß die Sicherheitsmatte (Schutzzone) betritt, so erhält

   sein Gegner 1 Punkt

–   Griffflucht (ständige Verweigerung der Kontaktaufnahme) – Mattenflucht oder totale Passivität,

    werden mit einer Verwarnung und 1 Punkt für den Gegner bestraft

–   wenn ein Ringer seinen Gegner offensichtlich mit beiden Händen nach außen stößt oder schiebt,

    wird er mit einer Verwarnung und 1 Punkt für den Gegner bestraft

–   beide Ringer dürfen sich in der roten Zone nicht aufhalten und haben die Möglichkeit sich zu

    drehen bzw. zu wehren

–   der Durchdreher und die Beinschraube dürfen beliebig oft ausgeführt werden. Es wird jedes Mal

    bewertet je nach Ausführung der Griffe wird das Drehen über die gefährliche Lage mit 2 Punkten

    und das Drehen über die gestreckten Arme mit 1 Punkt bewertet

 

Fortsetzung des Kampfes nach einer Unterbrechung:

    In allen Fällen wird der Kampf im Stand fortgesetzt.

    Ausnahmen: Fortsetzung des Bodenkampfes:

  1. wenn der Kampf im Boden wegen einer blutenden Wunde unterbrochen wird
  2. wenn der Untermann im Boden eine Regelwidrigkeit, Mattenflucht oder ein faul begeht
  3. wenn der Untermann eine Verletzungszeit anzeigt

 

Mannschaftswertung bei Punktgleichheit:

 

       Abweichend von SMK / § 13 Mannschaftswertung, wird wie folgt bewertet (Ringer Nr. 9/05):

 

       Bei Punktekämpfen ist die Mannschaft Tabellenerster, die die meisten Siegpunkte erzielt hat.

       Sind am Ende einer Serie mehrere Mannschaften punktgleich, so entscheidet für die

       Reihenfolge der Platzierung:

  1.     das bessere Gesamt-Siegverhältnis der punktgleichen Mannschaften untereinander.

       (der direkte Vergleich / die Differenz wird im Subtraktionsverfahren ermittelt)

  1.     die höhere Anzahl der Siege
  2.     die höhere Anzahl der Schultersiege – kampflose Siege – Siege durch Disqualifikation –

       Über- oder Untergewicht – Aufgabe – Siege durch Überschreiten der Verletzungszeit,         

       werden wie Schultersiege behandelt;

  1.     die höhere Anzahl der Siege durch technische Überlegenheit
  2.     die höhere Anzahl der Siege mit 3:0 Mannschaftspunkten
  3.     die höhere Anzahl der Siege mit 3:1 Mannschaftspunkten
  4.     die höhere Anzahl der Siege mit 3:2 Mannschaftspunkten
  5.     das Los

       Beim Abstieg ist Analog zu verfahren.

 

  • 5 Sanktionsmaßnahmen des Kampfgerichtes (gelbe und rote Karte)

 

  1. Zur Aufrechterhaltung der Ordnung im Halleninnenraum einschließlich der sportlichen Fairness auf der Matte muss das Kampfgericht/der Kampfrichter Sanktionsmaßnahmen gegen aktive Ringer, Betreuer, Trainer,       Zeitnehmer oder Listenführer (im folgenden „Betroffener“) anordnen.
  2. Es bedeuten
    ) gelbe Karte: Verwarnung wegen
         – Unsportlichen Verhaltens
         – Abwinken oder Beklatschen von Kampfrichterentscheidungen
         – Unsachlichen Reklamationen gegen Kampfrichterentscheidungen
         – Aufheizen des Publikums gegen Kampfrichterentscheidungen
         – Unerlaubtes Betreten der Matteb.)  gelbe und rote Karte gleichzeitig:
         – Hallenverweis und Sperre für die laufende Veranstaltung wegen Wiederholung eines
         Fehlverhaltens nach § 5 Abs. 2-Buchstabe a) bei derselben Veranstaltung am gleichen Tag
         
    c.)  rote Karte
        
    Sofortiger Hallenverweis und Sperre (bzw. Funktionssperre) für die laufende
         Veranstaltung und zusätzlich Sperre (bzw. Funktionssperre) für genau einen Einsatz am
         nächstfolgenden Kampftag der Mannschaftsmeisterschaft oder eines mehrtägigen
         Einzelturniers bzw. am ersten Kampftag des nächstfolgenden Einzelturniers wegen:
         – Grob unsportlichem Verhalten
         – Bedrohung und/oder Beleidigung eines Mitglieds des Kampfgerichtes
         – Tätlichkeit gegenüber eines Mitglieds des Kampfgerichtes
         Diese Folgen treten automatisch ein ohne dass es eines besonderen Verfahrens oder einer
         besonderen Benachrichtigung des Betroffenen bedarf.

 

  1. Die Maßnahmen nach § 5 Abs. 2 sind grundsätzlich nicht anfechtbar. Jedoch kann der Rechtsausschuss I. Instanz sie auf die – außerordentliche – Beschwerde des Betroffenen
    (RO § 21) aufheben, wenn ein offensichtlicher Irrtum des Kampfgerichtes vorliegt. Die   Entscheidung des Rechtsausschusses I. Instanz ist endgültig.

 

  1. Das Kampfgericht hat sofort eine Meldung an den zuständigen Ligenreferenten zu erstatten.   Die weitergehende Ahndung aufgrund einer Anzeige wird nicht berührt.

 

 

 

  1. Hat ein Betroffener innerhalb des laufenden Wettkampfes bzw. der laufenden Mannschaftssaison die dritte gelbe Karte erhalten, ist er automatisch für einen Kampftag gesperrt bzw. erhält er für   einen Kampftag eine Funktionssperre.
    Die Sperre bzw. Funktionssperre wird dem Betroffenen durch den Wettkampfleiter,                         den Bundesliga-Referenten oder den LO-Referenten schriftlich zugestellt.
    Gegen diese Sperre kann der Betroffene beim zuständigen Rechtsausschuss-Vorsitzenden Beschwerde einlegen. Der Rechtsausschuss-Vorsitzende entscheidet als Einzelrichter sofort über die Beschwerde.
  2. Gelbe und rote Karten sind nach Abschluss der Mannschaftskampfsaison verwirkt.

 

Ausführungsbestimmungen

zu § 5 Rechtsordnung des DRB

Sanktionsmaßnahmen des Kampfgerichtes (gelbe und rote Karten)

 

Zur Aufrechterhaltung der Ordnung im Halleninnenraum einschließlich der Fairness auf der Matte kann das Kampfgericht / der Kampfrichter Sanktionsmaßnahmen gegen            aktive Ringer, Betreuer, Trainer, Zeitnehmer oder Listenführer anordnen.

 

Zu den bestehenden Vorschriften des § 5 RO / DRB werden noch folgende Ausführungsbestimmungen erlassen:

 

  1. Gelbe Karten können nur an aktive Funktionäre, aktive Trainer und an aktive Ringer des betreffenden Wettkampfes vergeben werden. Jedoch auf keinen Fall an Personen, die als Zuschauer an dem Kampftag anwesend sind auch dann nicht, wenn diese als aktive Ringer, Trainer oder Funktionäre bekannt sind. Gegen diesen Personenkreis besteht die Sanktions-möglichkeit des Hallenverweises und / oder die Erstattung einer Anzeige beim zuständigen Rechtsausschuss. Ein ausgesprochener Hallenverweis gilt für alle Veranstaltungen des betreffenden Kampftages. Ein aktiver Ringer, gegen den ein Hallenverweis   ausgesprochen wurde, kann an dem betreffenden Kampftag nicht ringen.
  2. Gelbe Karten können keinesfalls an Ringer während ihres laufenden Kampfes auf der Matte vergeben werden. Hier stehen dem Kampfgericht ausreichende Sanktionsmöglichkeiten aus dem Regelwerk zur Verfügung. (z.B. Verwarnung und Punkt(e) – Vergabe oder Disqualifikation)
  3. Die Vergabe der gelb + roten Karte ist nur dann möglich, wenn der davon Betroffene bereits mit einer gelben Karte verwarnt wurde und er erneut ein Delikt begeht, das nach § 5 der RO mit einer gelben Karte geahndet werden muss. Die Verwarnung mit einer gelb + roten Karte ohne vorherige gelbe Karte ist unzulässig. (vergl. § 5 Abs. 2-Buchstabe b der RO) Davon unberührt bleibt die Möglichkeit der Vergabe einer roten Karte, nach §5 Abs. 2 Buchstabe c) der RO des DRB.           Es ist zu beachten, dass bei der Vergabe einer gelb + roten Karte keine Anzeige erfolgt; sie wirkt nur für diesen Wettkampf / diese Veranstaltung und zusätzlich Sperre (bzw. Funktionssperre) für genau einen Einsatz am nächstfolgenden Kampftag der Mannschaftsmeisterschaft oder eines mehrtägigen Einzelturniers bzw. am ersten Kampftag des nächsten Einzelturniers.
  4. Die rote Karte wird nach dem in § 5 Absatz 2-Buchstabe c) festgelegten Kriterien vergeben. Sie kann 1 Stunde vor dem Wiegen bis zum gemeinsamen Abruf am Ende des Kampfes vergeben werden.
    Die Vergabe einer roten Karte erfordert zwingend eine Anzeige beim zuständigen Rechtsausschuss.
  5. Ein Ringer, der zwischen Beginn des Wettkampfes und der Siegerverkündung seines Kampfes mit der roten Karte sanktioniert werden muss, verliert seinen Kampf (0:4 / 4:0) unabhängig vom tatsächlichen Kampfausgang.
    Ausnahme: Ein Ringer wird wegen Unsportlichkeit disqualifiziert und sein Gegner begeht noch vor der Siegerverkündung eine Tätlichkeit und erhält somit zwingend die rote Karte, ist dieser Kampf mit 0:0 zu bewerten.

 

 

  1. Ein Ringer, der vor seinem Kampf die gelb + rote Karte oder eine rote Karte bekommt, kann nicht mehr antreten.
    Bitte beachten:
    Wurde ein Betroffener an einem Wettkampftag im Vorkampf mit einer gelb + roten Karte verwarnt, so kann er auf keinen Fall im nachfolgenden Hauptkampf eingesetzt werden.
    Die Überwachung, das an dem betreffenden Kampftag kein Einsatz stattfindet, obliegt dem Verein, dem der Betroffene angehört. Zuwiderhandlungen haben verbandsrechtliche Folgen.
  2. Wird ein Kampf von einem Drei-Mann-Kampfgericht geleitet, so ist die Sanktion gültig, wenn ein Mitglied des Kampfgerichtes die jeweilige(n) Karte(n) fordert und diese Maßnahme sodann eine Mehrheit findet, unter der die Stimme des Mattenpräsidenten sein muss, d.h., dass eine Konsultation statt zu finden hat bei der die Meinungen des Kampfgerichtes kurz ausgetauscht werden. Das Ergebnis der Konsultation wird durch den MP öffentlich gemacht, in dem er dem/den Betroffenen die jeweilige(n) Karte(n) zeigt und somit die mehrheitlich festgestellte Sanktionsmaßnahme ausspricht, oder der Kampf wird, ohne dass eine Sanktionsmaßnahme ausgesprochen wird, weitergeführt (vergleiche Art. 40 IRR).

 

  1. Wird ein Ringer wegen eines regelwidrigen Verhaltens mit einer roten Karte verwarnt und obligatorisch beim LRA I / BRV eine Anzeige erstattet, muss der Startausweis des Ringers nicht einbehalten werden.

 

  1. i)     Wird ein Betroffener mit einer Sanktionsmaßnahme belegt, muss dies eindeutig im

       Wettkampfprotokoll vermerkt werden.

       (z.B.: Klaus Hüftschwung, KSV Mattenhausen, § 5 RO, rote Karte wegen Tätlichkeit).

  1. Die gelbe Karte in Verbindung mit der gleichzeitigen Vergabe der roten Karte (gelb/rot)

ist damit verbraucht und zählt nicht mehr zu den vorher oder nachher vergebenen

gelben Karten.

 

Pflichten des Veranstalters:

 

Der Veranstalter ist verpflichtet, dafür zu sorgen, dass der Kampfplatz den Vorschriften entspricht (SMK § 25). Ein ausreichender Ordnungsdienst muss zur Verfügung stehen und die Ordner sind durch Armbinden zu kennzeichnen. Zwei Ordner müssen namentlich im Mannschaftsprotokoll vermerkt sein.

Bei allen Mannschaftskämpfen dürfen im Halleninnenbereich der Veranstaltungsstätte Getränke nur in Papp- oder Plastikbechern zum Ausschank kommen. Zuwiderhandlungen müssen vom Kampfrichter auf dem Mannschaftsprotokoll vermerkt werden. (GebO 3.8.)

Außerdem muss ein Sanitätsdienst oder ärztlicher Dienst zur Verfügung stehen (GebO   3.10.).

 

Die Ausstattung der Wettkampfstätte besteht aus:

 

  1. a) 1 Zeitnehmerstandstoppuhr und 2 Handstoppuhren
  2. b) Punkteanzeige für den Stand des einzelnen Kampfabschnittes (Tafel oder elektr. Anzeige)
  3. c) Zeitanzeige (Tafel oder elektronische Anzeige)
  4. d) Anzeige für Verwarnungen rot und blau (Tafeln oder elektronische Anzeige)
  5. e) Anzeige für die gewonnenen Kampfabschnitte (Tafeln oder elektronische Anzeige)
  6. f) akustisches Signal (Hupe, Klingel oder ähnliches) für Kampfzeitbeendigung bzw. Einmarsch
  7. g) 1 Schaumgummiwurfkissen für Kampfbeendigung
  8. h) 1 Anzeigetafel für den laufenden Stand des Mannschaftskampfes. Die Lautsprecheranlage

            allein genügt nicht.

  1. i) ein Tisch für den Protokollführer, Zeitnehmer und ein Platz für die Gastmannschaft zur

            Zeit- und Punktkontrolle.

            Der Tisch muss in unmittelbarer Nähe der Matte stehen und von den Zuschauerplätzen

            und Presseplätzen deutlich abgegrenzt sein.

  1. j) eine Waage mit Schiebegewicht oder eine Digitalwaage, die geeicht sein muss.

 

 

 

 

 

Mattenhygiene:

 

Die Matte muss vor dem Kampf mit einem umweltfreundlichen Haushaltsreiniger gesäubert werden.

Der Veranstalter hat dafür Sorge zu tragen, dass die Matte nicht von Personen in Straßenschuhen betreten wird. Sollte dies nicht zu vermeiden sein, so ist die Matte anschließend wieder zu reinigen.

Liegt bei einem der beiden Ringer eine blutende Wunde vor (einschließlich Nasenbluten), darf der Kampf solange nicht weitergeführt werden, bis entweder die Blutung zuverlässig gestillt, oder aber die Wunde mit einem gut abschließenden Verband verschlossen ist. Der KR hat bei einer vorhandenen Blutung den Kampf sofort zu unterbrechen, auch wenn sich ein Ringer in einer

gefährlichen Lage befindet. Um eine einwandfreie Versorgung von blutenden Wunden zu gewährleisten läuft bei blutenden   Wunden keine Verletzungszeit.

Eine mit Blut verunreinigte Matte ist mit einem in der Drogerie oder Apotheke erhältlichen Flächendesinfektionsmittel zu desinfizieren. Dabei ist besondere Vorsicht geboten bei Mitteln auf

Formaldehyd-Basis, da diese Allergien auslösend sind und nicht unbedenkliche Dämpfe erzeugen.

Es muss auf eine gute Belüftung geachtet werden.

 

Die Matte:

 

In der Ober-, Bayern- und Landesliga muss die Matte bei Verbandskämpfen mindestens

9 x 9 m groß sein.

In der   Bayern- und Landesliga kann auf Antrag beim Vizepräsidenten-Sport evtl. die Genehmigung     auf eine   8 x 8 m Matte erteilt werden. Dem Kampfrichter ist die schriftliche Genehmigung unaufgefordert vorzulegen.

Zur Vermeidung von Unfallgefahren, dürfen Matten nur auf punktelastischen Kunststoffböden, Schwingböden o.ä. direkt aufgelegt werden. Bei Beton-, Estrich- oder sonstigen schwingungsfreien Böden muss die Matte auf ein Podest aufgelegt werden.

 

Freiraum um die Matte:

 

Nationale Bestimmungen müssen eingehalten werden.

Ein ausreichender Sicherheitsabstand zwischen Mattenrand und Zuschauern, der 1m nicht unterschreiten darf, muss aber auf jedem Fall gewährleistet sein.

 

Ein abgegrenzter Innenraum ist von Aktiven und Zuschauern freizuhalten. Die Freihaltung des Innenraumes und des Sicherheitsabstandes ist Veranstalterpflicht.

Ringer, die der Pflicht zur Freihaltung des Innenraumes und des Sicherheitsabstandes nicht nachkommen, werden nach § 5 Sanktionsmaßnahmen (gelbe und rote Karten) bestraft.

 

Ausnahmen:

 

Können Vereine auf Grund ihrer vorhandenen Hallengröße diesen Abstand nicht einhalten, muss

beim Vizepräsidenten-Sport eine Sondergenehmigung beantragt werden, die dem Kampfrichter unaufgefordert vorgelegt werden muss. Diese ist von Jahr zu Jahr neu zu beantragen.

Durch eine nicht den Richtlinien entsprechende Kampfstätte und trotz erteilter Ausnahmegenehmigung, haftet bei Unfällen der Ausrichter.

 

Startausweis-Bestimmungen:

 

Alle Ringer(innen) der teilnehmenden Vereine müssen beim Abwiegen im Besitz eines gültigen Startausweises sein. Bei Nichtvorlage wird eine Ordnungsgebühr erhoben.

Bei einer fehlenden Kontrollmarke für das laufende Jahr wird ebenfalls eine Gebühr erhoben,

es sei denn, diese wurden vom DRB/BRV noch nicht ausgeliefert (trifft nur für Wettkämpfe am Jahresanfang zu).

Lizenzmarken sind in allen Bayerischen Leistungsklassen erforderlich!

Legt ein Ringer einen Startausweis mit einem veralteten Bild vor (älter als 5 Jahre), ist das vom Kampfrichter im Protokoll zu vermerken. Für das Antreten mit einem veralteten Bild im Startausweis wird eine Ordnungsgebühr erhoben. Der Startausweis ist vom Kampfrichter einzuziehen und an die BRV-Geschäftsstelle einzusenden.

 

 

 

Maßgeblich für das Alter des Startausweises bzw. Bildes ist das Ausstellungsjahr.

Startausweise bzw. Bilder aus dem Jahre 2001 behalten ihre Gültigkeit bis zum Abschluss

der Saison 2006/2007.

 

Lizenzbestimmungen

 

  • 1 Grundsätze
  1. Der Bayerische Ringer-Verband e. V. (BRV) richtet für die Durchführung von Mannschafts- kämpfen bestimmte Ligen ein. Diese Ligen sind Amateurligen. Eine berufsmäßige Ausübung           des Ringkampfsportes ist hier nicht möglich.
  2. Die Ligen des BRV sind eingeteilt in Oberliga, Bayernliga, Landesligen, sowie Bezirks- und Kreisligen.                                                                                                                           
  3. Das Wettkampfsystem dieser Ligen ist in der WKO des DRB, in den Sonderbestimmungen für Mannschaftskämpfe des DRB und in den Richtlinien zur Durchführung von Mannschaftskämpfen   im Bereich des BRV geregelt.
  4. Alle Sportler, die in den Ligen des BRV ihren Sport wettkampfmäßig ausüben, benötigen eine Starterlaubnis und eine Lizenz des BRV (Landeslizenz). Auch Sportler mit DRB-Lizenz benötigen diese Landeslizenz.

 

  • 2 Inhalt der Lizenz

Die nach § 1 Nr. 4 erforderliche Lizenz erteilt der BRV dem Sportler für die Teilnahme an den Ligakämpfen in einem Mitgliedsverein des BRV in den in § 1 Nr. 2 genannten Ligen.

 

  • 3 Gültigkeit der Lizenz

Die Lizenzen gelten für das jeweils laufende Kalenderjahr und haben Gültigkeit bis zum 31.12. des Ausstellungsjahres. Sofern sich ein Verein nach diesem Termin noch im Wettbewerb befindet, haben die Lizenzen bis zum Abschluss der Mannschaftskämpfe, der Aufstiegskämpfe und der evtl.   erforderlichen Relegationskämpfe Gültigkeit.

 

  • 4 Lizenzerteilung
  1. Der Sportler erhält auf Antrag die Lizenz vom BRV. Nach Erteilung der Lizenz durch den BRV   wird im Startausweis des Sportlers eine Lizenzmarke eingeklebt, die mit einer Kontrollnummer versehen ist.

Lizenzanträge werden nur im Original bearbeitet (Pass muss mit eingereicht werden, sofern noch keine neue BRV-Nr. vergeben wurde.) Faxanträge werden nicht mehr akzeptiert. Das Merkblatt

BRV (Stand 04/04) – Hinweis zum Einsatz nichtdeutscher Sportler in den bayerischen Ligen –   muss unterschrieben in der BRV-Geschäftsstelle vorliegen.
Die Gebühren werden nach der Gebührenordnung des BRV § 2 Ziffer 1.4 erhoben.
Auf die Lizenzmarke ist die Startausweisnummer einzutragen. Ist für das laufende Jahr keine   Lizenz erteilt, gilt der Ringer als nicht angetreten.                                                                      Die Gebühr nach § 2 Ziffer 3.4. der Gebührenordnung des BRV ist zu entrichten.

 

  1. Kontrollmarken

Im Startausweis muss die Jahreskontrollmarke 2006 eingeklebt sein, ab dem 1.1.2007

die Kontrollmarke des Jahres 2007.

       Der Startausweis hat auch ohne die Jahreskontrollmarke Gültigkeit.

       Für das Fehlen der Kontrollmarke des laufenden Jahres auf dem Startausweis, wird der

       betreffende Verein mit einer Ordnungsgebühr je Startausweis belegt (§2/3.2).

 

  1.     Lizenzmarken

       Die Lizenzmarke muss am Kampftag (beim Wiegen) im Startausweis eingeklebt sein.

       Sollte die Lizenzmarke fehlen, ist ein Protokollvermerk notwendig.

 

       Ist für das laufende Jahr eine Lizenz erteilt, es fehlt aber im Startausweis die

       Lizenzmarke, zählt der Aktive zur Mannschaft und darf starten. Es wird eine

       Ordnungsgebühr erhoben.

       Ist für das laufende Jahr noch keine Lizenz erteilt, so wird der betreffende Kampf als

       verloren gewertet. Der Aktive zählt nicht zur Mannschaft. Ein Freundschaftskampf ist

       aber möglich. Für jeden fehlenden Ringer wird eine Ordnungsgebühr erhoben (§2/3.2).

 

  1.     Ausnahme: Kann eine Lizenz bei einem Start am Kampftag nicht vorgelegt werden, gilt die

       Lizenz als erteilt, (wenn alle erforderlichen Merkmale einer Lizenzerteilung gegeben sind) wenn

       der betreffende Ringer durch einen Einschreibbeleg nachweisen kann, dass die Lizenz in der

       BRV-Geschäftsstelle bis spätestens 12,00 Uhr des Kampftages beantragt wurde.

 

       Es werden nur Original-Lizenzanträge anerkannt – keine Faxanträge.

 

       Der Startausweis gilt im vorliegenden Fall als fehlend und es wird eine Ordnungsgebührerhoben.

       Die BRV-Geschäftstelle informiert den Ligen-Referenten über die Erteilung der Lizenz.

       Der Einschreibbeleg oder eine Kopie davon muss dem Ligen-Referenten zeitgleich

       oder per Fax zugesendet werden.

 

  • 5 Voraussetzung der Lizenzerteilung

Voraussetzung für die Lizenzerteilung ist die Erteilung der Starterlaubnis gemäß § 1 a der Startausweisbestimmungen des DRB und die Erfüllung folgender Bedingungen für die laufende     Saison.

  1. Beantragung der Lizenz mittels Lizenzantrag (Vordruck)
  2. Vollendung des 14. Lebensjahres innerhalb der laufenden Saison.

 

  • 6 Beantragung der Lizenz
  1. Lizenzbeantragung bei bestehender Starterlaubnis:
    Sofern für einen Sportler eine Starterlaubnis erteilt worden ist, kann ein Lizenzantrag gestellt werden. Der Lizenzantrag darf nur von einem unterschriftsberechtigten Vereinsvertreter (siehe Vollmacht) unterzeichnet werden.
  2. Lizenzbeantragung bei Erstbeantragung einer Starterlaubnis:
    Sofern für den Sportler noch keine Starterlaubnis erteilt worden ist, sind ein Starterlaubnis-         antrag und die erforderlichen Unterlagen nach den Startausweisbestimmungen des DRB dem Lizenzantrag beizufügen.
  3. Lizenzbeantragung bei Vereinswechsel:
    Ein Lizenzantrag für einen neuen Verein hat nur dann Gültigkeit, wenn neben den in § 5     genannten Voraussetzungen die dazu erforderlichen Unterlagen gemäß DRB-Startausweis-
    bestimmungen beigefügt und die Voraussetzungen für einen Vereinswechsel nach den Startausweisbestimmungen des DRB erfüllt sind.
  4. Werden für einen Sportler innerhalb des gleichen Antragsjahres zwei oder mehrere       unterschriebene Lizenzanträge für verschiedene Vereine an den BRV eingereicht, ist dies unverzüglich zur Anzeige zu bringen.
    Eine Entscheidung obliegt dann dem zuständigen Rechtsausschuss.

 

  • 7 Lizenzbindung
  1. Wenn einem Sportler eine Lizenz erteilt worden ist, hat er sich für die Gültigkeitsdauer dieser   Lizenz an den Verein gebunden, für den die Lizenz erteilt wurde.
  2. Eine Rückgabe der Lizenz durch den einzelnen Sportler oder Verein ist nicht möglich
  3. Wer einen Lizenzantrag unterschrieben hat, kann im laufenden Sportjahr keine Starterlaubnis             für einen anderen Verein erhalten.

 

  • 8 Entziehung der Lizenz und Wegfall der Lizenzbindung
  1. Die Lizenz kann aus wichtigem Grund durch den BRV entzogen werden wenn
    a) eine Voraussetzung für die Erteilung weggefallen ist oder
    b) der Sportler gegen Pflichten schuldhaft verstoßen hat.
    Der Entzug der Lizenz erfolgt per Verwaltungsentscheid.
  2. Die Lizenzbindung entfällt bei Auflösung des Vereins oder der entsprechenden eigenständigen Abteilung, an den/die sich der Sportler gebunden hat.

 

  • 9 Versand, Anforderung der Lizenzformulare
  1. Zu Beginn eines jeden Kalenderjahres stellt der BRV allen Vereinen, die sich im Vorjahr an den Mannschaftskämpfen des BRV beteiligt haben, Lizenzanträge in ausreichender Anzahl zur Verfügung.
  2. Vereine, die sich im Vorjahr nicht an den Mannschaftskämpfen beteiligt haben, erhalten diese Lizenzanträge auf schriftliche oder telefonische Anforderung
  3. Jeder Verein kann weitere Lizenzanträge, in unbegrenzter Anzahl, beim BRV anfordern.
  4. Die Lizenzanträge gelten als Urkunden im rechtsüblichen Sinne.

 

  • 10 Verhältnis zu anderen Bestimmungen

Die Vorschriften der WKO des DRB, der Sonderbestimmungen für Mannschaftskämpfe des DRB und die Richtlinien zur Durchführung von Mannschaftskämpfen im Bereich des BRV gelten entsprechend, soweit in diesen Lizenzbestimmungen keine Sonderregelung enthalten ist.

 

  • 11 Änderungen/Ergänzungen

Änderungen oder Ergänzungen der Lizenzbestimmungen sind vom Verbandsausschuss mit einfacher Mehrheit zu beschließen und zu veröffentlichen, um von diesem Zeitpunkt an wirksam zu sein.

 

  • 12 Inkrafttreten

Die Lizenzbestimmungen haben gemäß Beschluss des Verbandsausschusses                               vom 22.11.2003 in 90461 Nürnberg Wilhelm-Späth-Str.47, seit dem 01.01.2004 Bestand.

 

Kampfbeginn / Wiegen (SMK § 15 und § 16):

Als der vom Verband festgesetzte Kampfbeginn, gilt der Zeitpunkt des offiziellen Wiegens.

Den Mannschaften und dem Kampfgericht sind getrennte Umkleideräume zuzuweisen.

Den Mannschaften muss mindestens eine Stunde vor Beginn des Wiegetermins die offizielle Waage     zur Verfügung stehen.

Während dieser Zeit darf die offizielle Waage nicht entfernt werden und muss für beide Mannschaften jederzeit zugänglich sein. Bei Unstimmigkeiten ist der eingeteilte KR sofort in Kenntnis zu setzen.

Ist kein separater Wiegeraum vorhanden, muss der Gast den Wiegeraum nicht verlassen, da er das   Recht hat, die Waage zu beanspruchen. Im Streitfall soll der Umkleideraum des KR als Wiegeraum benutzt werden.

Bei Beginn des offiziellen Wiegens sind von beiden Mannschaften dem Kampfrichter die Mannschafts-Aufstellungslisten mit Vor- und Zuname und der Lizenz-Nummer aller Ringer in den entsprechenden Gewichtsklassen sowie die Startausweise außerhalb des Wiegeraums zu übergeben.

Auf der Mannschafts-Aufstellungsliste sind von jedem Verein die Namen des Trainers und Betreuers leserlich einzutragen. (Druckschrift)

Die Startausweiskontrolle ist nach § 18 – SMK/DRB durchzuführen.

Die Mannschafts-Aufstellungslisten können nach der Übergabe an den Kampfrichter weder   ausgetauscht noch korrigiert werden.

 

 

Ausnahme: Eine Korrektur der Lizenznummer.

 

Jeder Ringer darf nur einmal auf der Mannschafts-Aufstellungsliste stehen. Ist ein Ringer mehrmals     auf der Mannschafts-Aufstellungsliste aufgeführt, ist er in der eingetragenen ersten Gewichtsklasse         (in der Reihenfolge des Wiegens) startberechtigt. Der gastgebende Ringer wird jeweils zuerst gewogen. Die Aufstellung eines Ersatzmannes in jeder Gewichtsklasse ist gestattet.

 

Auf einer Mannschafts-Aufstellungsliste können anzahlmäßig beliebig viele Nichtdeutsche aufgeführt werden (egal, ob als erster oder als Ersatzmann). Die zuviel aufgeführten Nichtdeutschen können erst dann gestrichen werden (in der Reihenfolge des Wiegens), wenn die tatsächlich erlaubte Anzahl von Nichtdeutschen, die in den jeweiligen Ligen festgesetzt sind, erschöpft ist.

 

Die Mannschaft, die zum festgesetzten Zeitpunkt erschienen ist, muss gewogen werden. Die (innerhalb der Vorgeschriebenen Wartezeit) verspätet eingetroffene Mannschaft muss ebenfalls gewogen werden.

 

Für das Wiegen ist das Kampfgericht verantwortlich. Trifft dasselbe nicht rechtzeitig zum Wiegen ein,   so haben die Mannschaften je einen Verantwortlichen zu benennen, der das Wiegen vornimmt.           Nach Abschluss des Wiegens ist von diesen Verantwortlichen die Mannschafts-Aufstellungsliste zu unterschreiben. In die Mannschafts-Aufstellungsliste ist das genaue Körpergewicht eines jeden Ringers einzutragen.

Der Kampfrichter darf die Mannschafts-Aufstellungslisten dem jeweiligen gegnerischen Mannschaftsführer mit Beginn des offiziellen Wiegens aushändigen.

 

Das Wiegen ist in einem geschlossenen, dem Publikum nicht zugänglichen Raum, durchzuführen.         Das Wiegen beginnt mit der untersten und endet mit der höchsten Gewichtsklasse.                   Jeder Ringer kann nur einmal gewogen werden.

Ausnahme: Sofern vom Kampfrichter Mängel an der Waage festgestellt werden, ist ein Nachwiegen erlaubt.
Können an der Waage keine Mängel festgestellt werden, darf der Ringer kein zweites Mal über die Waage. Das vorher festgestellte Gewicht ist dann gültig.

 

Tritt ein Ringer nicht zum Wiegen an, ist der in der Mannschaftsaufstellung vorgesehene Ersatzmann   zu wiegen.

 

Jeder Ringer wird im Trikot gewogen (ohne Schuhe).

Es wird keine Gewichtstoleranz für das Trikot gewährt.

 

Unter dem Trikot kann er eine leichte Hose tragen. Als leichte Hose im Sinne dieser Bestimmungen     gilt eine Badehose, ein Slip oder ein Suspensorium. Trägt der Ringer mehr als eine leichte Hose,             ist er wegen versuchter Manipulation (Untergewicht, Aufrücken) von der Wiegliste zu streichen und zählt nicht zur Mannschaft.

Das festgestellte Gewicht gilt. Das Ablegen der Kleidung und ein weiteres Wiegen ist nicht möglich.

 

Hautveränderungen / Hauterkrankungen

 

Ringer, die sichtbare oder auffällige Hautveränderungen haben, müssen vom Kampfrichter an der   Waage abgewiesen werden, wenn sie kein fachärztliches Attest (Facharzt für Hauterkrankungen /

Dermatologe) vorlegen, aus dem hervorgeht, dass die Hautveränderung bzw. –erkrankung nicht infektiös ist und dass sie für andere Sportler keine Gefährdung darstellt. Das Attest darf nicht älter

als 8 Tage sein. Wird ein Ringer wegen einer Hauterkrankung an der Waage abgewiesen,             zählt er trotzdem zur Mannschaft

 

Der Versuch der Manipulation durch abdecken einer ansteckenden Hauterkrankung kann zur

Anzeige führen.

 

 

 

Waagen mit Gewichtssteinen und alle Waagen ohne Eichzulassung sind nicht zulässig.

Es sind nur geeichte Waagen mit Schiebegewichten oder Digitalwaagen zugelassen.    (Digitalwaagen sind elektronische Waagen mit selbsteinstellender Anzeige der Eichklasse III)

Die Eichung gilt immer bis zum 31.12. des Jahres, dessen Jahreszahl im Eichstempel, Eichsiegel oder Eichzertifikat angegeben ist. Nach Ablauf   der Eichung müssen die Waagen neu geeicht werden.

 

Ausnahme: Digitalwaagen die ab Kaufdatum ein Eichzertifikat für mehrere Jahre haben,                              sind bis Ablauf des Eichzertifikates gültig.

Nach Ablauf des Eichzertifikates müssen die Waagen neu geeicht werden.

 

Das Eichzertifikat ist dem Kampfrichter unaufgefordert vorzulegen.

 

Kommen Waagen ohne Eichstempel – Eichsiegel oder Eichzertifikat zum Einsatz, wird eine Ordnungsgebühr erhoben (GebO 3.11.) und im Wiederholungsfall droht eventuell der Verlust des Mannschaftskampfes.

 

Mannschaftsprotokolle:

Die veranstalteten Vereine haben die Mannschaftsprotokolle sorgfältig auszufüllen. Der Name des Protokollführers ist auf dem Mannschaftsprotokoll einzutragen. Die Kampfrichter sind verpflichtet,

die Wettkampfprotokolle und Punktzettel zu prüfen und festgestellte Fehler zu berichtigen.            Bei mangelhafter Ausfüllung der Wettkampfprotokolle und Punktzettel wird der Verein und der verantwortliche Kampfrichter jeder mit einer Ordnungsgebühr von 10,- € belegt und im Wiederholungsfall mit 20,- €. Für die Verweigerung der Unterschrift auf dem Protokoll durch den Mannschaftsführer wird ein Ordnungsgeld von 25,- € fällig. Der veranstaltende Verein hat einen ausreichend frankierten Briefumschlag bereitzuhalten.

Auf die richtige Frankierung und Adressierung hat der Kampfrichter zu achten.

Die Originalprotokolle, die Wiegelisten und die Punktzettel der Oberliga, Bayernliga und der

Landesligen-Nord/-Süd, sind sofort nach der Veranstaltung, spätestens am nächsten Werktag, vom

amtierenden Kampfrichter an den BRV-Ligenreferenten abzusenden (siehe Punkt 5, Start von Ringern der I. Mannschaft in der II. Mannschaft).

 

Die Originalprotokolle, Wiegelisten und Punktzettel der Bezirks- und Kreisligen gehen sofort nach der Veranstaltung an die zuständigen Bezirks-Sportwarte (siehe Punkt 6, Start von Ringern der                   I. Mannschaft in der II. Mannschaft).

Die Zweitschriften der Protokolle sind an die Bezirks-Pressewarte zu senden.

Andere Regelungen bleiben den Bezirken überlassen.

 

Für die rechtzeitige Absendung der Mannschaftsprotokolle ist der amtierende Kampfrichter und     nicht der Veranstalter verantwortlich. Für verspätet abgesendete Mannschaftsprotokolle wird der Kampfrichter mit einer Ordnungsgebühr von 5,- €, im Wiederholungsfall mit 10,- € belegt.

 

Proteste:

Proteste sind sofort beim Kampfgericht anzuzeigen und spätestens vor Unterzeichnung des Kampfprotokolls auf diesem zu vermerken.

 

Anzeigen, die vor Unterzeichnung des Protokolls bekannt sind, müssen aufgeschrieben werden.   Weitere Anzeigen, die erst später bekannt werden, oder sich ergeben, können nachgereicht werden.

 

Der Kläger muss die schriftliche Begründung des Protestes oder der Anzeige und das Kampfprotokoll, dem zuständigen Rechtsausschuss innerhalb von sieben Tagen per Einschreiben nachreichen.

 

Mit dem schriftlichen Protest, Berufung und Wiederaufnahme muss eine abgestempelte Kopie der Banküberweisung beigefügt werden. Wird dies übersehen, ist nach acht Tagen das Rechtsmittel unwirksam.

 

Oberliga, Bayernliga und Landesligen :

Bayerischer-Ringer-Verband, Sparkasse Kelheim

BLZ 750 515 65, Konto-Nr. 190 207 803

 

 

 

Bezirks- und Kreisligen:

Auf das Konto des BRV-Bezirks (siehe Anschriften Verzeichnis).

 

Für Proteste/Anzeigen der Bayer. Oberliga, Bayernliga und Landesligen ist zuständig:

Der Landesrechtsausschuss I.

Für Berufung der Oberliga, Bayernliga und Landesligen ist zuständig:

Der Landesrechtsausschuss II.

Für Proteste/Anzeigen der Bezirks- und Kreisligen sind zuständig:

Die Rechtsausschüsse der Bezirke.

Für Berufung der Bezirks- und Kreisligen ist zuständig:

Der Landesrechtsausschuss I.

 

Kampfgericht:

 

Die Serienkämpfe in der Oberliga – Bayernliga – Landesliga-Süd und Landesliga-Nord werden von einen „Einmann-Kampfgericht“ geleitet. Dieser Kampfrichter muss im Besitz der Bundeslizenz oder BRV-Landeslizenz sein.

Die Kampfrichter werden vom zuständigen KR-Referenten eingeteilt.

Gemäß den Bestimmungen sind dem Kampfrichter die Spesen und Kosten vor Beginn des Mannschaftskampfes zu erstatten.

Kampfrichter erhalten ihre Vergütung nach der aktuellen Gebührenordnung des BRV erstattet.

Der Kampfrichter hat dem Veranstalter seine Abrechnung auf einem BRV-Formblatt (Reisekostenabrechnung) vorzulegen. Das Formblatt hat der Kampfrichter selbst mitzubringen.

Eine Umbesetzung bzw. Neueinteilung eines anderen Kampfrichters kann nur mit Einverständnis des zuständigen KR-Referenten erfolgen.

 

Ergebnisübermittlung:

 

Der ausrichtende Verein trägt die Verantwortung für die Leserlichkeit des Faxes und ist verpflichtet   das Mannschaftsprotokoll – Original oder Zweitschriftsofort nach Kampfende an den

 

BRV Ligen-Referenten per Fax zu senden:  0941 – 6304407

 

Die Kampfergebnisse und Tabellen werden bis Sonntagmittag im „BAYERNTEXT“ aktualisiert.         Von folgenden Ligen müssen die Mannschaftsprotokolle sofort nach Kampfende per Fax     durchgegeben werden:

Oberliga     –   Bayernliga     –   Landesliga-Nord     –   Landesliga-Süd

 

Für verspätet durchgegebene Kampfergebnisse wird eine Ordnungsgebühr erhoben.

Als verspätet durchgegebene Kampfergebnisse gelten alle Mannschaftsprotokolle,

welche am Kampftag nach 23,00 Uhr durchgegeben werden.

 

Mehrfachstarter sind auf dem Mannschaftsprotokoll einzutragen, bei dem ein Mehrfachstart Auswirkungen auf das Mannschaftsergebnis hat. Ggf. ist das Protokoll erst dann fertig zustellen,       wenn die Wiegeliste der Mannschaft in der höheren Liga vorliegt.

In den Fällen, in denen dies nicht möglich ist (z. B. die Mannschaft aus der höheren Liga wird so spät gewogen, dass eine Überprüfung mit der Wiegeliste/dem Wettkampfprotokoll nicht möglich ist), wird durch den Vermerk „Mehrfachstarts möglich – Ergebnis überprüfen“ darauf hingewiesen, dass die Prüfung auf Mehrfachstarts nicht erfolgt ist.

In diesen Fällen erfolgt die Prüfung durch den zuständigen Ligen-Referenten.

Ein Mannschaftsführer hat das Recht, einen Eintrag in das Protokoll durch den Kampfrichter   vornehmen zu lassen. Alle Unterschriften werden nach dem Eintrag aller Ergebnisse und       Bemerkungen geleistet.

Ausnahme: Wenn zwei oder mehr Kämpfe der Bayerischen Ligen von einem Verein ausgetragen       werden, können alle Ergebnisse nach dem letzten Kampf durchgegeben werden.

 

 

Allgemeines:

 

  • Wettkampfkleidung   der Ringer: Die Ringer des gastgebenden Vereins müssen im roten Trikot, die Gäste im blauen Trikot antreten. Eine Mischung von Rot und Blau ist verboten.
  • Entsprechend Artikel 8 der Internationalen Ringkampfregeln sind in allen Bayerischen Ligen die Schnürsenkel zu verkleben.
  • Erhält ein aktiver Ringer, Betreuer, Trainer oder Zeitnehmer an einer Wettkampfveranstaltung bereits bei einem Vorkampf die gelb/rote Karte oder die rote Karte, kann er an diesem Tag nicht mehr ringen und keine Funktion mehr ausüben.
  • Es gelten die Sanktionsmaßnahmen § 5 nach den Richtlinien des BRV und gilt für alle
  • Der Kampfrichter darf einen Mannschaftskampf nur abbrechen, wenn er alle Möglichkeiten zu einer Weiterführung ausgeschöpft hat. Sind Zuschauer auf die Matte vorgedrungen, so hat der Kampfrichter dem offiziellen Mannschaftsführer des Gastgebervereins, unter Hinweis auf die Folgen eines Kampfabbruches, eine Frist von längstens drei Minuten zur Räumung der Ringermatte und des Wettkampfbereichs zu setzen. Ebenso hat er zu verfahren, wenn seine Anordnung auf Hallenverweis von Zuschauern, Sportlern, Trainern und Funktionären zur   Weiterführung des Kampfes nicht befolgt wird. (SMK § 27 – Kampfabbruch)
  • Veränderungen an den Startausweisen müssen unter Einbehaltung des Startausweises angezeigt werden.
    Startausweis mit Anzeige an den zuständigen RA senden.
  • Nach dem 5. Kampf wird eine Pause von 15 Minuten eingelegt. Verzichtet die gastgebende   Mannschaft auf die Pause, ist dies der Gästemannschaft, sowie dem Kampfrichter beim Wiegen mitzuteilen. Wird die Pause von 15 Minuten nicht eingehalten, ist dies vom Kampfrichter im Protokoll zu vermerken.
  • Die Ringer müssen nach dem Kampf dem Gegner, Mattenleiter und dem Betreuer des Gegners die Hand geben.
  • Auf besondere Anforderung, ist dem Kampfrichter vom Veranstalter ein gesicherter Parkplatz für seinen PKW anzuweisen.
  • Werden Ringer, die vor Beginn eingefettet, eingeölt oder schwitzend zum Kampf antreten, zurückgeschickt, wird für die Herstellung des vorgeschriebenen Zustandes 1 Minute gewährt.
    Diese 1 Minute hat nichts zu tun mit einer später eventuell auftretenden
    Verletzungs- / Unterbrechungszeit, die bis zu 2 Minuten gesamt oder in Abständen möglich ist.
  • 1 Punkt erhält der Ringer bei drei Berührungspunkte des Untermannes:

zwei Arme und 1 Knie, zwei Knie und 1 Arm, der Kopf und zwei Arme, der Kopf und zwei Knie.

  • Nachholkämpfe / Kampfwiederholung werden nach den Richtlinien für Bundesligakämpfe 2006/2007 durchgeführt.

 

 

Die Richtlinien für Mannschaftskämpfe im Ringen, im Bereich des Bayer. Ringer-Verbandes, gelten bis auf Widerruf.

 

Im Übrigen wird auf die Sonderbestimmungen für Mannschaftskämpfe des DRB     hingewiesen, die dann eintreten, wenn vom BRV keine eigene Regelung erfolgt.